Weitblick und Klarheit für Ihre Vision.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit und stellen Ihr Unternehmen oder Ihr Projekt datenschutzrechtskonform nach der DSGVO und dem BDSG auf. Neben dem vollständigen Compliance-Prozess stehen wir auch für gezielte Fragestellungen zur Verfügung und erstellen zum Beispiel Informationen zur Datenverarbeitung („Datenschutzerklärungen“), Auftragsverarbeitungs- oder Joint-Controller-Verträge und prüfen Ihre Datenübermittlungen im Konzern oder an sonstige Dritte. Sollte Ihnen gegenüber ein Auskunftsanspruch geltend gemacht oder ein Bußgeld verhängt worden sein, stehen wir ebenfalls an Ihrer Seite.
Im IT-Recht unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung von IT- und Software-Projekten. Wir beraten bei der Planung von Software-Applikationen, Software-as-a-Service-Lösungen und mobilen Apps. Dabei begleiten wir Sie durch den gesamten Umsetzungsprozess mitsamt Erstellung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Wenn Sie eine Software-Lösung erwerben möchten, prüfen wir die Ihnen vorgelegten Verträge.
Unsere Schwerpunkte
- Cloud & Outsourcing
- Cybersecurity
- Datenschutz
- IT-Compliance & IT-Assurance
- IT-Law
- Verfahrensdokumentationen
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Dr. Joachim Jung
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) -
Ingo Köhne
Geschäftsführer IT-Consulting, CISA, CISM, PMP
MBA, Dipl.-Wi.-Informatiker (FH) -
Sandra Bosshard
Associate, Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte -
Dr. Lukas Fries
Senior Associate, Rechtsanwalt, MLE. -
Dr. Lars Howe
Senior Associate, Rechtsanwalt -
Melissa Reinbeck
Associate, Rechtsanwältin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV®)
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Neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz
Ab August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für viele KI-Systeme. Prüfen Sie jetzt, ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist. -
Entlastung bei KI-Regulierung und Datenschutz
Der Digital Omnibus verspricht vor allem Erleichterungen bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben für den Einsatz von KI. -
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Diese Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt neue Pflichten für Unternehmen mit sich, die bestimmte digitale Angebote an Verbraucher richten. -
Online-Streitbeilegung: EU stellt Betrieb der OS-Plattform ein
Die EU stellt zum 20. Juli 2025 den Betrieb ihrer OS-Plattform ein – damit entfällt die entsprechende Hinweispflicht für Online-Händler. -
Kündigungsbutton auf Websites in vielen Fällen Pflicht
Websites mit Vertragsabschlüssen über Dauerschuldverhältnisse müssen einen Kündigungsbutton bereitstellen. -
Schadenersatz an abgelehnten Bewerber wegen unvollständiger Datenschutzerklärung
Sollen im Rahmen einer Bewerbung Informationen über Bewerbende eingeholt werden, müssen Unternehmen datenschutzrechtliche Vorgaben beachten.
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