Wir entwickeln Lösungen, die Innovation nicht ausbremsen, sondern sicher voranbringen.
Ihre Expertinnen und Experten für IT-Recht, Daten und digitale Innovation
Wir unterstützen unsere Mandanten von der ersten Idee bis zum operativen Betrieb. Dazu zählen etwa IT-Projekte, Cloud- und Plattformlösungen, KI-Anwendungen, datengetriebene Geschäftsmodelle, Datenschutz- und Cybersecurity-Anforderungen sowie die Vertragsgestaltung, Compliance-Struktur und Bewertung von Risiken und Haftungsfragen.
Unser Anspruch ist es, nicht nur rechtliche Grenzen aufzuzeigen, sondern gangbare Wege zu entwickeln, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Hier liegt unser Mehrwert: Wir verbinden rechtliches Know-How aus jahrelanger Erfahrung im Digitalrecht mit technischem Verständnis, Projekterfahrung und einem realistischen Blick auf Budget, Zeitplan, Governance und Umsetzung.
Unsere Leistung im Überblick
Wir gestalten Digitalisierung nicht nur für unsere Mandanten – wir leben sie auch selbst
Unsere Beratung zu IT, Datenschutz und KI ist eng mit unserem eigenen Anspruch verbunden, digitale Entwicklungen zu verstehen, zu erproben und sinnvoll in die anwaltliche Arbeit zu integrieren.
Unser Verständnis für digitale Geschäftsmodelle beruht dabei auch auf eigener Erfahrung. Mit einer klaren Digitalisierungsstrategie, eigenen Plattformlösungen und der engen Zusammenarbeit mit unserem Digital Hub sowie unseren IT-Consultants gestalten wir den digitalen Wandel aktiv in der eigenen Organisation.
Diese Erfahrungen fließen unmittelbar in unsere Mandatsarbeit ein. Als Teil unserer Leistungen bieten wir eigene Plattformlösungen wie den Möhrle Happ Luther Privacy Manager und das Möhrle Happ Luther Hinweisportal an. Darüber hinaus nutzen wir selbst moderne Legal Tech- und Legal-AI-Lösungen wie Legora und Beck-Noxtua, um juristische Exzellenz mit effizienten Prozessen zu verbinden.
Durch unser Engagement in Fachverbänden wie dem Bitkom, der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (DAVIT) verfolgen wir technologische und regulatorische Entwicklungen frühzeitig und können Trends und Handlungsbedarfe schnell einordnen. Ergänzend dazu tauschen wir uns im Bucerius Innovation Lab und im Legal AI Club regelmäßig mit Technologieunternehmen, Rechtsabteilungen, Kanzleien und Legal-Tech-Anbietern über aktuelle Entwicklungen im digitalen Rechtsmarkt aus.
Unser Team an Ihrer Seite
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Dr. Joachim Jung
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) -
Sandra Bosshard
Associate, Rechtsanwältin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte -
Dr. Lukas Fries
Senior Associate, Rechtsanwalt, MLE. -
Dr. Lars Howe
Senior Associate, Rechtsanwalt -
Melissa Reinbeck
Associate, Rechtsanwältin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV®)
Wissenswertes
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Betreiber von B2C-Onlineshops müssen ab dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion – einen so genannten „Widerrufsbutton“ – zur Verfügung stellen. -
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Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt neue Pflichten für Unternehmen mit sich, die bestimmte digitale Angebote an Verbraucher richten. -
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