Blau Schwarzer Hintergund mit leuchtenden Linien

IT-Recht, Datenschutz und Digitalisierung

Wir entwickeln Lösungen, die Innovation nicht ausbremsen, sondern sicher voranbringen.

Ihre Expertinnen und Experten für IT-Recht, Daten und digitale Innovation

Wir unterstützen unsere Mandanten von der ersten Idee bis zum operativen Betrieb. Dazu zählen etwa IT-Projekte, Cloud- und Plattformlösungen, KI-Anwendungen, datengetriebene Geschäftsmodelle, Datenschutz- und Cybersecurity-Anforderungen sowie die Vertragsgestaltung, Compliance-Struktur und Bewertung von Risiken und Haftungsfragen.

Unser Anspruch ist es, nicht nur rechtliche Grenzen aufzuzeigen, sondern gangbare Wege zu entwickeln, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Hier liegt unser Mehrwert: Wir verbinden rechtliches Know-How aus jahrelanger Erfahrung im Digitalrecht mit technischem Verständnis, Projekterfahrung und einem realistischen Blick auf Budget, Zeitplan, Governance und Umsetzung.

Unsere Leistung im Überblick

IT

KI

Datenschutz

Datenschutz Services

Datenrecht

IT-Sicherheit

Wir gestalten Digitalisierung nicht nur für unsere Mandanten – wir leben sie auch selbst

Unsere Beratung zu IT, Datenschutz und KI ist eng mit unserem eigenen Anspruch verbunden, digitale Entwicklungen zu verstehen, zu erproben und sinnvoll in die anwaltliche Arbeit zu integrieren. 

Unser Verständnis für digitale Geschäftsmodelle beruht dabei auch auf eigener Erfahrung. Mit einer klaren Digitalisierungsstrategie, eigenen Plattformlösungen und der engen Zusammenarbeit mit unserem Digital Hub sowie unseren IT-Consultants gestalten wir den digitalen Wandel aktiv in der eigenen Organisation.

Diese Erfahrungen fließen unmittelbar in unsere Mandatsarbeit ein.  Als Teil unserer Leistungen bieten wir eigene Plattformlösungen wie den Möhrle Happ Luther Privacy Manager und das Möhrle Happ Luther Hinweisportal an. Darüber hinaus nutzen wir selbst moderne Legal Tech- und Legal-AI-Lösungen wie Legora und Beck-Noxtua, um juristische Exzellenz mit effizienten Prozessen zu verbinden. 

Durch unser Engagement in Fachverbänden wie dem Bitkom, der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (DAVIT) verfolgen wir technologische und regulatorische Entwicklungen frühzeitig und können Trends und Handlungsbedarfe schnell einordnen. Ergänzend dazu tauschen wir uns im Bucerius Innovation Lab und im Legal AI Club regelmäßig mit Technologieunternehmen, Rechtsabteilungen, Kanzleien und Legal-Tech-Anbietern über aktuelle Entwicklungen im digitalen Rechtsmarkt aus.

Unser Team an Ihrer Seite

Wissenswertes

  • Cyber Resilience Act (CRA): Anforderungen & Fristen

    Der EU Cyber Resilience Act (CRA) definiert erstmals einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen.
  • Widerrufsbutton für B2C-Onlineshops – Neue Pflichten ab dem 19. Juni 2026

    Betreiber von B2C-Onlineshops müssen ab dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion – einen so genannten „Widerrufsbutton“ – zur Verfügung stellen.
  • Neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz

    Ab August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für viele KI-Systeme. Prüfen Sie jetzt, ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist.
  • Entlastung bei KI-Regulierung und Datenschutz

    Der Digital Omnibus verspricht vor allem Erleichterungen bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben für den Einsatz von KI.
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Diese Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025

    Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt neue Pflichten für Unternehmen mit sich, die bestimmte digitale Angebote an Verbraucher richten.
  • Online-Streitbeilegung: EU stellt Betrieb der OS-Plattform ein

    Die EU stellt zum 20. Juli 2025 den Betrieb ihrer OS-Plattform ein – damit entfällt die entsprechende Hinweispflicht für Online-Händler.

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