Koalitionsausschuss einigt sich auf eine Verlängerung der Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie

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Der Koalitionsausschuss hat am Mittwochabend beschlossen, die ursprünglich auf den 30. Juni 2021 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis Ende 2022 zu verlängern. Dieses Vorhaben ist zu begrüßen, stärkt es doch eine von der Corona-Krise gebeutelte Branche. Neben Gaststätten profitieren von der geplanten Verlängerung der Ausnahmeregelung auch Kantinen, Mensen sowie Cateringunternehmen. Es ist damit zu rechnen, dass eine entsprechende Gesetzesvorlage das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen wird.

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