Reform der Corporate Governance

Compliance-Management nach dem FISG

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Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) werden neben verschiedenen Maßnahmen in den Bereichen Abschlussprüfung und Überwachung von Unternehmensabschlüssen ausdrücklich auch das Interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagementsystem angesprochen. Neben einer prozess- und kontrollseitigen Abdeckung der internen und externen Berichterstattung haben börsennotierte Unternehmen auch Prozesse und Kontrollen zur operativen Geschäftstätigkeit einzurichten, um Wirtschaftlichkeit und Effizienz abzusichern. In diesem Zusammenhang erlangen Kontrollen, die gesetzeskonformes Handeln (Compliance) absichern, einen besonderen Stellenwert.

Unsere Erfahrung zeigt, dass das Interne Kontrollsystem sich in der Regel auf die interne und externe Finanzberichterstattung fokussiert, aber auch beschränkt. In der Regel werden die klassischen Kernprozesse, wie der Finanz-, Verkaufs- oder Personalprozess im Bereich Rechnungswesen erfasst und dokumentiert. Diese Maßnahmen bzw. Kontrollen sorgen in geeigneter und wirksamer Ausgestaltung dafür, dass eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung sichergestellt wird. Demgegenüber ist der Bereich Compliance in der Regel noch nicht in vergleichbarer Tiefe und Genauigkeit im Unternehmen verankert.

Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht hat die Unternehmensleitung Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen mittels unternehmensinterner Regeln zu etablieren. Die Gesamtheit solcher Maßnahmen hat sich in einem eigenen System, dem Compliance Management System (CMS), etabliert.

Der Aufbau und die Optimierung eines wirksamen Compliance Management Systems sind hierbei von großer Bedeutung. Ziel ist dabei insbesondere eine Unterstützung der Leitungs- und Aufsichtsorgane bei der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung und damit die Abwendung von Schäden für das Unternehmen. Darüber hinaus finden die Vermeidung einer persönlichen Haftung der Organmitglieder (Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführung) eine besondere Beachtung.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeptionierung und Einführung eines Compliance Management Systems zielführend und auf die spezifischen Unternehmensstrukturen ausgerichtet. Gemeinsam ermitteln wir unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Branche, Tätigkeitsfeldern und Rechtsform die im Rahmen des CMS vorrangig zu adressierenden Themen und erstellen anschließend ein Compliance-Konzept und eine -strategie mit denen ein strukturiertes und den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechendes Compliance Management System entwickelt und implementiert werden kann.

Ist ein solches System bereits (in definierten Teilen) implementiert, können wir im Rahmen einer Compliance Prüfung bestehende Lücken ermitteln und Vorschläge sowie Empfehlungen zur sinnvollen Ergänzung unterbreiten. Unser unabhängiges Urteil bietet Ihnen eine objektive und aussagekräftige Einschätzung zur Konzeption, Implementierung und Wirksamkeit Ihres Compliance Management Systems und ist zudem Ausdruck dafür, dass Compliance in Ihrem Unternehmen ernst genommen wird.

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