Modernisierung des Verfahrens bei Abzugsteuern

icon arrow down white

Das Bundeskabinett hatte im Januar 2021 über den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) entschieden, welches nach einigen Änderungen auch vom Finanzausschuss des Bundestages beschlossen wurde. Es wird davon ausgegangen, dass der Gesetzesentwurf vom Bundestag unverändert angenommen wird. Die Schlussabstimmung wird im Mai erwartet.

Ziel der geplanten Änderungen ist u.a. eine effizientere Gestaltung der Entlastungs- und Erstattungsverfahren beschränkt Steuerpflichtiger beim Bundezentralamt für Steuern in Bezug auf Kapitalertragsteuern und Abzugssteuern nach § 50a EStG sowie die Vermeidung von Missbrauch und Betrug im Bereich der Kapitalertrag- und Abzugsteuern.

Über den Bereich der Entlastung der Abzugsteuern hinaus enthält der Regierungsentwurf Anpassungen im Bereich des Umwandlungssteuer- und Investmentsteuergesetzes, des Außensteuergesetzes und der Abgabenordnung.

Über das Symbol diesen Artikel weiterempfehlen

Dazu passende Artikel

  • Jahressteuergesetz 2024: Erster Entwurf liegt vor

  • Wachstumschancengesetz: Änderungen für gemeinnützige Organisationen

  • Das Wachstumschancengesetz im Überblick

  • Einlagenrückgewähr in Outbound-Konstellationen