Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Überblick über das KfW-Sonderprogramm UBR 2022

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Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschaffen. Dieses soll Unternehmen unterstützen, die vom Ukraine-Krieg oder den deshalb verhängten Sanktionen betroffen sind. Als zentrales Element dieses Maßnahmenpakets ist neben dem Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm auch ein KfW-Kreditprogramm aufgelegt worden.

Was ist das Sonderprogramm und was wird gefördert?

Dieses bereits gestartete KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 soll durch weitestgehende Haftungsfreistellung der finanzierenden Banken betroffenen Unternehmen einen leichteren Kreditzugang ermöglichen. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel sowie Übernahmen und Beteiligungen. Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung von bestehenden Krediten ist hingegen nicht möglich. Ebenso scheidet eine Förderung bei Finanzierung der Ausschüttung von Gewinnen und Dividenden aus.

Voraussetzungen für eine Förderung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten ist eine nachgewiesene Betroffenheit, die sich aus den Sanktionen gegenüber Russland oder Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine ergibt. Hierzu muss mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Umsatzrückgang, wenn in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % des Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus erwirtschaftet wurde,
  • Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland oder durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern,
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Belarus oder der Ukraine,
  • gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Umsatz 2021).

Betroffene Unternehmen dürfen sich zudem nicht bereits zum 31. Dezember 2021 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Das KfW-Sonderprogramm UBR sieht zwei konkrete Fördermöglichkeiten vor: Förderkredite der KfW-Bank für mittelständische und große Unternehmen sowie Freiberufler*innen und eine Beteiligung der KfW-Bank an Konsortialfinanzierungen.

Förderkredite

Die Förderkredite für mittelständische und große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige ermöglichen Kreditfinanzierungen bis EUR Mio. 100, wobei die KfW-Bank bis zu einem Kreditrahmen von EUR Mio. 3,0 keine eigene Risikoprüfung vornimmt, was die Kreditvergabe beschleunigt. Für die Förderkredite übernimmt die KfW-Bank bis zu 80 % des Risikos der Hausbank. Die Förderkredite haben eine Laufzeit von zwei bis sechs Jahren mit der Möglichkeit, die ersten zwei Jahre tilgungsfrei zu gestalten. Der individuelle Zinssatz sowie Art und Höhe, der für den Kredit zu stellenden Sicherheiten, müssen mit der Hausbank direkt vereinbart werden. Der Kredithöchstbetrag bei Krediten bis EUR Mio. 25 ist begrenzt auf 15 % des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder 50 % der Energiekosten der letzten 12 Monate vor Antragstellung. Bei Krediten ab EUR Mio. 25 darf der Kredithöchstbetrag 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme nicht überschreiten.

Beteiligung an Konsortialfinanzierungen

Darüber hinaus sieht das Sonderprogramm eine Beteiligung der KfW-Bank im Rahmen eines Bankenkonsortiums an Konsortialfinanzierungen vor. Der Finanzierungsanteil der KfW-Bank beträgt hierbei in der Regel mindestens EUR Mio. 25. Der Kredithöchstbetrag ist wie bei den Förderkrediten begrenzt. Für den KfW-Anteil erhalten betroffene Unternehmen dieselben Konditionen, die sie mit den Konsortialpartnern ausgehandelt haben. Der Risikoanteil der KfW-Bank kann hierbei bis zu 70 % des Risikos der gesamten Konsortialfinanzierung betragen.

So beantragen Unternehmen die Fördermöglichkeiten

Zur Beantragung der Fördermöglichkeiten gilt grundsätzlich das Hausbankprinzip. Interessierte Unternehmen müssen sich zunächst einen Finanzierungspartner suchen, dieser übernimmt dann in der Regel die Antragstellung bei der KfW-Bank. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

 

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