Die Verbreitung des Coronavirus zeigt unglaublich große wirtschaftliche Auswirkungen auch in Deutschland und stellt Unternehmen vor erhebliche und existentielle Herausforderungen. Es besteht eine große Unsicherheit und wir werden täglich mit verschiedensten Fragen konfrontiert.

Wir stehen Ihnen bei dieser Herausforderung mit Rat & Tat zur Seite. Der Gesetzgeber bringt gerade verschiedene Gesetzesanpassungen zur Erleichterungen der derzeitigen Situation auf den Weg. All diese Entwicklungen haben wir für Sie im Blick, sodass wir gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung finden werden.

Unsere multidisziplinären Teams arbeiten dabei Hand in Hand zusammen und unterstützen Sie in allen wichtigen Bereichen:

Im Arbeitsrecht:

Um den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern, hat die Bundesregierung die Regelungen zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 angepasst. Damit sind folgende Änderungen verbunden:

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  • Sozialversicherungsbeiträge für den ausfallenden Teil des Entgelts werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
  • Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich (relevant für Verleihunternehmen).
  • In Betrieben, in denen Arbeitszeitkonten genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitssalden verzichtet.

Gern beraten und unterstützen wir Sie bei folgenden Maßnahmen:

Ihr/e Ansprechpartner/in: Dr. Andrea Kröpelin und Dr. Patrick Zeising

Im Steuerrecht:

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem umfassenden Maßnahmenpaket auch steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen zugesichert. Dazu zählen unter anderem folgende Maßnahmen, die seitens des BMF noch konkretisiert werden:

  • Gewährung von Steuerstundungen.
  • Vereinfachte Herabsetzung/ Anpassungen von Steuervorauszahlungen.
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen/ Säumniszuschläge.

Sobald konkrete Maßnahmen des BMF nach Abstimmung mit den Ländern bekannt werden, informieren wir Sie darüber.

Zudem beraten wir Sie zur Erhöhung der Liquidität durch Streckung von Steuer- und Sozialversicherungszahlungen. Gern stimmen wir uns für Sie mit dem Finanzamt ab, ob in Einzelfällen besondere Maßnahmen greifen können (z.B. Abgabe von vorläufigen Umsatzsteuervoranmeldungen oder Beantragung von Fristverlängerungen).

Wir empfehlen: Nutzen Sie die Zeit und stellen Sie jetzt Ihre Steuererklärungs- und Jahresabschlussunterlagen digital zusammen. Wir können diese problemlos weiterverarbeiten.

Hinweis: Wir bitten möglichst um die Zusendung digitaler Belege, da dies eine schnelle, voll digitale Bearbeitung und Übersendung an das Finanzamt ermöglicht.

Ihre bisherigen Ansprechpartner*innen sind weiterhin wie immer für Sie da.

In den Bereichen Rechnungslegung/ Bilanzierung/ Prüfung:

  • Für den Fall der Fälle unterstützen wir Sie bei der Beurteilung der Fortführungsprognose Ihres Unternehmens.
  • Wir erörtern mit Ihnen mögliche Auswirkungen der Corona-Krise auf den Jahresabschluss.
  • Wir beraten Sie zu Möglichkeiten der Berichterstattung im Lagebericht.

Ihre Ansprechpartner: Harm Dodenhoff und Alexander Wrede

Im Insolvenzrecht:

Flankierend zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspaket bereitet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz derzeit eine gesetzliche Regelung vor, mit der die Insolvenzantragspflicht für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird. Ziel ist es, Insolvenzanträge wegen Verzögerungen bei der Bereitstellung von Liquiditätshilfen zu vermeiden.

Hierbei wird es für die Unternehmen aller Voraussicht nach maßgeblich darauf ankommen, die Kausalität der Corona-Krise für den möglichen Eintritt eines Insolvenzgrunds zu belegen. Inwieweit auch die Zahlungsverbote der § 130a Abs. 1 HGB, § 64 S. 1 GmbHG und § 92 Abs. 2 AktG angepasst oder ausgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

  • Wir beraten Gesellschaften und Gesellschafter*innen von Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise, insbesondere zu Haftungsrisiken, Anforderungen an die Dokumentation der positiven Fortführungsprognose bzw. der Auswirkungen der Corona-Krise und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Wir unterstützen bei der Ermittlung von Insolvenzantragsgründen (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) und beraten Geschäftsführer*innen und Vorstände zu Insolvenzantragspflichten.

Ihre Ansprechpartner: Sebastian Siepmann, Dr. Thorsten Herms und Dr. Helge Hirschberger

Um Ihre Beratung in den nächsten Wochen sicherzustellen und eine Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, arbeiten viele unserer Mitarbeiter*innen aktuell im Homeoffice. Sie sind jedoch telefonisch und per E-Mail vollumfänglich für Sie erreichbar.

Lassen Sie uns die Herausforderungen der nächsten Wochen gemeinsam meistern! Bei Fragen sind wir gern für Sie da.