Deutsche Anforderungen an ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte

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Am 18. Juni 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sogenanntes ESEF-UG) verabschiedet. Die Formatvorgaben betreffen Inlandsemittenten, die Wertpapiere begeben und keine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 327a HGB sind. Es sind also nur solche Kapitalgesellschaften betroffen, die Wertpapiere mit einem Nennwert von weniger als EUR 100.000 ausgeben. Fortan müssen diese Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, im ESEF-Format erstellen und im Rahmen der Abschlussprüfung prüfen lassen.

Die betroffenen Unternehmen müssen die nach § 325 HGB offenzulegenden Dokumente (Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht sowie die jeweilig zugehörigen Erklärungen der gesetzlichen Vertreter) im XHTML-Format offenlegen. Der Konzernlagebericht ist unter Verwendung der vorgegebenen XBRL-Taxonomie auszuzeichnen (sogenanntes „Tagging“).

Im Rahmen der Abschlussprüfung ist durch den Abschlussprüfer sodann zu beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben der (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-) Lageberichte in allen wesentlichen Belangen den Anforderungen des geänderten § 328 HGB entsprechen und im ESEF-Format erstellt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung des sog. ESEF-Berichtspakets berichtet der Abschlussprüfer im Bestätigungs-vermerk in einem besonderen Abschnitt. Dies hat zur Folge, dass der Bestätigungsvermerk somit erst dann vollständig erteilt werden kann, wenn neben den Aufstellungsdokumenten auch die für die Offenlegung bestimmten Unterlagen geprüft wurden.

Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die Unternehmen aufgrund ohnehin schon bestehender enger Zeitvorgaben die vorhandenen Abschlusserstellungsprozesse hinterfragen und möglicherweise ergänzen müssen. Wir empfehlen unseren Mandanten, die notwendigen zeitlichen Anpassungen in enger Abstimmung mit ihrem Wirtschaftsprüfer vorzunehmen und unterstützen Sie hierbei gern.

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